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Die Zukunft des Antennenfernsehens, durch den Koalitionsvertrag


Der gestern zwischen CDU und SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung beschäftigt sich u.a. mit der Zukunft des Antennenfernsehens.

Im Medienteil auf Seite 135 heißt es dazu:

Bei der Frequenzplanung (Digitale Dividende II) werden wir auf nationaler und europäischer Ebene im Einvernehmen mit den Ländern die Belange des hiervon betroffenen Rundfunks (DVB-T) und die Interessen der Nutzer drahtloser Produktionsmittel (z. B. in Kultureinrichtungen) berücksichtigen. Die für den Umstieg auf DVB-T2 notwendigen Voraussetzungen müssen erhalten bleiben.

Schon vorher auf Seite 47 kommen die Frequenzen ins Politik-Spiel:

Die durch den Einsatz DVB-T2 künftig frei werdenden Frequenzen wollen wir im Einvernehmen mit den Bundesländern vorrangig für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereitstellen.

Auf der Folgeseite heisst es aber weiter:

Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben.

Hier ist allerdings nicht ausgeführt, welche Rolle Funkdienste bei der Grundversorgung bekommen sollen - und das schon bis 2018, also während ARD und ZDF noch mit der Umstellung auf DVB-T2 beschäftigt sind.

Fazit: Einiges scheint darauf zu deuten, dass eine Freigabe terrestrischer Frequenzen erst nach der Einführung von DVB-T2, die ARD und ZDF bis 2020 abschließen wollen, erfolgen soll. Aber die Formulierungen sind nicht sonderlich eindeutig.

Quelle: dehnmeia.info

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